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Übergangsfrist bis 2010 bei bestehenden Wohnungen

Nach Rheinland Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in seine Landesbauordnung integriert. Demnach sind mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften alle Neubauten ab 01.04.2006 mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2010.

Die meisten Brandopfer sterben bei Wohnungsbränden primär durch Rauchvergiftungen. Eine Alarmierung durch Rauchmelder erhöht die Chancen zur Lebensrettung und zur frühzeitigen Alarmierung der Feuerwehr: Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte auch unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen einen schrillen Alarmton aus. Rechtzeitig gewarnt, kann ein Entstehungsbrand bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpft werden.

Rauchmelder richtig positionieren

Mit der Anschaffung von Rauchmeldern in Lebensmittel- oder Baumärkten verschafft sich der Verbraucher mit vermeintlichen »Schnäppchen« für wenige Euro nicht immer ein funktionssicheres und langlebiges Produkt. Das zeigten diverse Rauchmelder-Rückrufe von einzelnen Lebensmittel- und Baumarktketten. Rauchmelder sind eben keine Gegenstände des täglichen Bedarfs. Auch hier gibt es vielfältige Geräte und Qualitätsunterschiede, was auch beim Preis deutlich wird. Zur Orientierung: Unter zehn Euro kann ein Heimrauchmelder in Deutschland nicht produziert werden. Der Kauf im qualifizierten Fachhandel wird daher empfohlen. Nur dieser kann umfassende fachkundige Beratung, Planung und Installation bei Sicherheitsprodukten, die Leben retten und Sachwerte schützen, durchführen.

Folgende Qualitätsmerkmale sollten beachtet werden:
  1. CE-Kennzeichnung (EU-einheitliches Konformitätszeichen für Produkte des Europäischen Binnenmarktes)
  2. Geprüfte Sicherheit -Prüfzeichen (geprüft nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz durch akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitution)
  3. VdS-Produktanerkennung (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH)
Weiter sollten die Geräte folgende Ausstattungsmerkmale haben:
  1. Batterien und Befestigungsmaterial
  2. Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk)
  3. Fotoelektronische Funktionsweise
  4. Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
  5. Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
  6. Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten)
  7. Fachhandelgarantie

Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf)


Rauchmelder

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